Freiraumplanung

Die Freiraumplanung, als Teil der Landschaftsarchitektur, beschäftigt sich mit der Planung von Freiräumen im privaten und öffentlichen Bereich. Schwerpunkte im öffentlichen Bereich sind hierbei die Landschafts-, Stadt- und Bauleitplanung.

Staudenbeet

Mein Büro beschäftigt sich vorwiegend mit der Objektplanung im privaten und kommunalen Bereich. Das betrifft zum einen die Planung von Privatgärten als auch die Planung von komplexen städtischen/ kommunalen Anlagen. Im Privatgartenbereich können die Aufgaben in Einzelkomplexen vergeben werden. Von der allgemeinen Gartenberatung bis hin zum Entwurf, der Ausführungsplanung und der Bauüberwachung, sind alle auszuführenden Leistungen auch als Teilleistung beauftragbar.

Langfristig sinnvolle Lösungen sind Folge qualitätsvoller Planung: gestalterisch-ästhetische Ziele, Nutzeransprüche, wirtschaftliche Aspekte / finanzielle Möglichkeiten und ökologische Aspekte werden in einem stimmigen Konzept zusammengeführt.

Dabei geht es nicht immer um aufwendige und kostenintensive Projekte. Oftmals kann die gründliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen planerischen Fragestellung auch bei überschaubaren Planungen zu einfachen und guten Lösungen führen.

Im kommunalen/ öffentlichen Bereich gelten die Leistungen der HOAI 2013 Abschnitt 2 Freianlagen §§ 38-40. Diese werden von meinem Büro vollumfänglich erbracht.

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